10. Mai 2017
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden brauchen immer wieder sichere Angaben zur Identität und Wohnadresse von Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Bundesrat hat das eidg. Justiz- und Polizeidepartements damit beauftragt, das Registerharmonisierungsgesetz so anzupassen, dass nationale Adressdienste (NAD) möglich werden. Als Datenquelle sollen die Einwohnerdaten dienen, welche die Gemeinden an das Bundesamt für Statistik liefern.
In vielen Kantonen sind kantonale Einwohnerplattformen verfügbar, die den Verwaltungen die gemeindeübergreifende Suche nach aktuell gültigen Wohnadressen von Einwohner(inne)n erlauben. Auf nationaler Ebene gibt es bis heute keine solche Datenquelle. Das behindert die Verwaltungsarbeit.

Bedarf erkannt


Eine zentrale Adressdatenbank für die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Kantonen und Gemeinden wäre von grossem Nutzen. Zu diesem Schluss kam der Bundesrat 2014 in einem Bericht in Erfüllung des Postulats „Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern" der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Der Bericht hielt auch fest, dass ein Einbezug der Post in ein solches System aus Datenschutzgründen problematisch wäre. Hingegen könnte eine zentrale Adressdatenbank „im Rahmen staatlicher Strukturen verwirklicht werden“.

BFS-Meldungen der Gemeinden als Datenbasis


Nun hat eine Arbeitsgruppe des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentlichen Verwaltungen vertieft geprüft. Als optimale Lösung sieht sie die Schaffung eines Adressdienstes auf Bundesebene (Nationale Adressdienste NAD). Dafür sollen die im Rahmen der registerbasierten Volkszählung gemeldeten Adressdaten der Gemeinden genutzt werden. Diese Adressdaten werden von den Gemeinden teilweise via kantonale Register und teilweise direkt via Sedex an das Bundesamt für Statistik (BFS) geliefert.

Ein eigenständiger nationaler Adressdienst (NAD) kann eine hohe Verfügbarkeit gewährleisten, weil keine direkte Abhängigkeit von den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern besteht. Für eine erste Phase wird vorgeschlagen, den Quartalrhythmus beizubehalten, der für die Statistikdatenlieferungen besteht. Dabei könnte auf das bestehende System und den bestehenden DataCollector zurückgegriffen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte zum Beispiel auf eine tägliche Datenlieferung umgestellt werden. Diese Umstellung könnte schrittweise pro Kanton erfolgen.

Eingespielte Abläufe


„Weil die Abläufe zwischen dem BFS und den Kantonen und Gemeinden bereits bestens eingespielt sind, müssten bei dieser Lösung keine neuen Erhebungs- und Datenvalidierungsprozesse eingebaut werden. Die Adressdienste könnten zudem rasch und mit wenigen Risiken in Betrieb genommen werden. Die Kosten für den Aufbau und den Betrieb wären überdies überblickbar. Die Adressdienste könnten schliesslich zu einer Plattform für nationale Applikationen mit Einwohnerdaten ausgebaut werden“, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement.

Vielfältige Einsatzfelder


Die NAD sollen von nationalen, kantonalen und kommunalen Instanzen genutzt werden können. Zusätzlich werden im Machbarkeitsbericht Instanzen im Sozialversicherungsbereich sowie „Dritte mit gesetzlichem Auftrag“ (darunter auch Krankenkassen) als potenzielle Anwender genannt. Als Einsatzfelder für die nationalen Adressdienste nennt das EJPD zum Beispiel die Erhebung des Militärpflichtersatzes oder der Krankenkassenprämien. Auch bei der Durchführung von Betreibungsverfahren wären nationale Adressdienste nötig, sobald der Schuldner in einen anderen Kanton umgezogen ist. Die Daten sollen nur zu administrativen Zwecken verwendet werden.

Gesetzesrevision erforderlich


Damit die beim BFS vorhandenen Adressdaten für nationale Adressdienste genutzt werden können, muss gemäss EJPD das Registerharmonisierungsgesetz revidiert werden. Der Bundesrat hat das EJPD nun damit beauftragt, bis Ende 2018 einen Vernehmlassungsentwurf dafür zu erarbeiten.


Weitere Informationen:
Bundesrat: Nationale Adressdienste für die öffentliche Hand, Medienmitteilung vom 12. April 2017 und Bericht zur technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Machbarkeit (Januar 2016)
Bundesrat: Bundesrat prüft Einführung einer zentralen Adressdatenbank für die öffentliche Hand, Medienmitteilung vom 12. November 2014 und Bericht des Bundesrats
Auf Social Media teilen