11. April 2015
Google darf nicht ohne spezielle Einwilligung Daten seiner Benutzer zu umfassenden Benutzerprofilen zusammenführen. Der Hamburgische Datenschützer hat den Widerspruch von Google gegen diese Anordnung zurückgewiesen.
Google deklariert seit 2012 in seinen Datenschutzbestimmungen, diensteübergreifend die Daten der Nutzen ohne zusätzliche Einwilligung zu umfassenden Profilen zusammenzuführen. Das geht so nicht, befand der Hamburgische Datenschutzbeauftragte:

Anordnung und Widerspruch


Im September 2014 hat der Hamburgische Datenschutzbeauftragte eine Anordnung erlassen, die Google verpflichtet, sich beim Zusammenführen von Daten zu Profilen auf das rechtlich zulässige Mass zu begrenzen oder die Nutzer um zusätzliche Einwilligungen zu ersuchen. Google hat gegen diese Anordnung Widerspruch eingelegt. Dieser wurde nun im Wesentlichen zurückgewiesen. Google muss die Anordnung also umsetzen (oder innert eines Monats dagegen Klage erheben).

Besserung versprochen


Gemäss Datenschützern hat Google bereits signalisiert, substanzielle Änderungen an den Diensten vorzunehmen, um den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts gerecht zu werden. Der Hamburgische Datenschützer hofft, dass die Verbesserungen europaweit zum Tragen kommen.


Weitere Informationen:
golem.de: Google soll diensteübergreifende Nutzerprofile lockern, Beitrag vom 8. April 2015
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Widerspruchsbescheid erlassen - Mehr Kontrollrechte für Google-Nutzer gefordert, News vom 8. April 2015