1. Mai 2017
Anfangs April 2017 hatte der Bundesrat beschlossen, die elektronische Stimmabgabe in den ordentlichen Betrieb zu überführen. Ende April zog E-Government Schweiz nach und erhöhte die Mittel für das Programm Vote électronique.
In der Schweiz befassen sich der Bund und die Kantone seit 2000 mit der elektronischen Stimmabgabe (Vote électronique). Im Rahmen von Pilotversuchen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene werden seit 2003 die Chancen und Gefahren des elektronischen Kommunikationskanals in der Praxis erprobt.

Erhöhte Anforderungen seit 2013


Die ersten Versuche zur elektronischen Stimmabgabe waren auf kleine Teile der stimmberechtigten Bevölkerung begrenzt. Der Kreis der zugelassenen Bevölkerung sollte schrittweise ausgedehnt werden. 2013 drosselte der Bundesrat jedoch das Tempo der Entwicklung. In seinem dritten Zwischenbericht zu „Vote électronique“ forderte er als Voraussetzung für eine Ausdehnung mehr Transparenz und eine Verifizierbarkeit der Abstimmungssysteme. Das Credo sollte lauten „Sicherheit vor Tempo“. Die neuen Anforderungen führten dazu, dass der Bund 2015 den Kantonen Aargau, Freiburg, Glarus, Graubünden, St.Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau und Zürich die Bewilligung zur elektronischen Durchführung der Nationalratswahlen verweigerte. Daraufhin entschied sich das „Consortium Vote électronique“ dieser Kantone, sein elektronisches Abstimmungssystem nicht weiterzuentwickeln.

Bekenntnis des Bundes


Auch wenn zurzeit nur sechs Kantone Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen, möchte der Bundesrat doch erreichen, dass das elektronische Stimmen und Wählen als gleichwertiger Kanal neben der Urne und der brieflichen Stimmabgabe etabliert werden kann. Als wichtigste Begründung dafür gibt er an, dass sich gezeigt habe, dass bis zu zwei Drittel der Stimmenden eines Kantons, die den elektronischen Stimmkanal nutzen können, sich für diesen Stimmkanal entscheiden. Am 5. April 2017 gab der Bund deshalb bekannt, die Digitalisierung der Stimmabgabe in der Schweiz weiter vorantreiben zu wollen. Zusammen mit den Kantonen will er die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die elektronische Stimmabgabe von der Versuchsphase in den ordentlichen Betrieb zu überführen.

Mehr Mittel von E-Government Schweiz


Am 26. April 2017 hat nun auch der Steuerungsausschuss von E-Government Schweiz ein Zeichen gesetzt. Er hat beschlossen, den Beitrag für das Projekt „vote électronique“ um 0,53 Mio Franken zu erhöhen. Damit stehen 2017 für das Projekt insgesamt 0,88 Mio Franken zur Verfügung. Mit den Geldern sollen „schweizweite Massnahmen sowie kantonale Projekte in den Bereichen Weiterentwicklung der technischen Systeme, universelle Verifizierbarkeit und Rechtssetzung“ unterstützt werden.


Weitere Informationen:
Bundeskanzlei: Bundesrat beschliesst nächste Schritte zur Ausbreitung der elektronischen Stimmabgabe, Medienmitteilung vom 5. April 2017
E-Government Schweiz: E-Government Schweiz: Steuerungsausschuss beschliesst zusätzliche Mittel für Vote électronique, Medienmitteilung vom 28. April 2017
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